Legal Vibe Coding – ein Paradigmenwechsel mit Chancen und Risiken für Rechtsanwälte

Wenn Anwälte plötzlich Software bauen
Stellen Sie sich vor: Ein Anwalt für Bankrecht baut an einem Wochenende eine kleine Anwendung, die seinen Arbeitsalltag vereinfacht – ohne eine einzige Zeile Programmcode selbst geschrieben zu haben. Die App funktioniert so gut, dass sie kanzleiweit eingeführt wird. Was vor wenigen Jahren undenkbar schien, ist heute Realität – dank eines Trends, der unter dem Schlagwort „Vibe Coding” für Aufsehen sorgt.
Vibe Coding beschreibt einen neuen Ansatz in der Softwareentwicklung, bei dem man einer künstlichen Intelligenz (KI) in natürlicher Sprache beschreibt, was man haben möchte – und die KI schreibt den dazugehörigen Code. Den Begriff prägte der KI-Forscher Andrej Karpathy Anfang 2025. Er beschrieb seine Erfahrung so: „I’m building a project or webapp, but it’s not really coding – I just see stuff, say stuff, run stuff, and copy paste stuff, and it mostly works” (Karpathy, 2025; zitiert nach Brandt/Theobald, Fraunhofer IESE, 2025).
Das klingt einfach – und genau darin liegt der Reiz. Doch was bedeutet dieser Trend für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte in Deutschland? Ist das ein flüchtiger Hype aus dem Silicon Valley oder der Beginn eines echten Paradigmenwechsels?
Was Vibe Coding so besonders macht
Der große Vorteil von Vibe Coding liegt darin, dass die technische Einstiegshürde für die Erstellung von Software dramatisch sinkt. Wie das Fraunhofer-Institut für Experimentelles Software Engineering (IESE) in einer Analyse zusammenfasst: „Auch Menschen mit geringer Programmiererfahrung können funktionierenden Code generieren” (Brandt/Theobald, 2025). Im Zentrum steht nicht mehr die Frage, wie ein Problem technisch zu lösen ist, sondern was erreicht werden soll – also wie man das gewünschte Ergebnis ausreichend genau formuliert.
Man kann sich das so vorstellen: Ähnlich wie man bei einem KI-Bildgenerator in Worten beschreibt, welches Bild man haben möchte, beschreibt man beim Vibe Coding in Worten, welche Software man benötigt. Die KI übernimmt die technische Umsetzung. Wenn man mit dem Ergebnis nicht zufrieden ist, dann schärft man einfach die Beschreibung nach und lässt die KI in einem neuen Versuch das Programm generieren. Das kann so lange gehen, bis man mit dem Ergebnis zufrieden ist.
Diese Zugänglichkeit eröffnet völlig neue Möglichkeiten – gerade in Nischenbereichen des Rechts, für die kein Legal-Tech-Anbieter eine passende Lösung im Portfolio hat.
Anwälte als Softwareentwickler – der „Legal Quant”
Im internationalen Umfeld zeigt sich bereits, wohin die Entwicklung führen kann. Jamie Tso, Jurist und Autor des Beitrages „The Jane Street of Law: The rise of the Legal Quant”, baute an einem einzigen Wochenende vereinfachte Versionen der Kernfunktionen bekannter Legal-Tech-Produkte wie Harvey und Spellbook nach. Er veranstaltete anschließend einen Hackathon, bei dem Anwälte eigene Tools entwickelten. Viele der Anwendungen deckten laut The Legal Engineer „extrem spezifische Anwendungsfälle ab, um die herum traditionelle Legal-Tech-Firmen niemals etwas bauen würden” (The Legal Engineer, 2026). Alle Ergebnisse wurden als Open Source veröffentlicht.
Tso prägte für diesen neuen Typus den Begriff des „Legal Quant” – eines Juristen, der sich nicht scheut, tiefer in technische Systeme einzutauchen. Ein Legal Quant ist laut Tso „nicht einfach ein Anwalt, der ChatGPT nutzt’“, sondern „ein Anwalt, der keine Berührungsängste hat, tief ins System einzutauchen” und der „kleine Tools selbst bauen und eng mit Ingenieuren zusammenarbeiten” kann (Tso, 2026). In einer aktiven Arbeitsgruppe tauschen sich mittlerweile mehr als 30 solcher Juristen über End-to-End-Automatisierung und maßgeschneiderte technische Infrastrukturen aus.
Dabei geht es ausdrücklich nicht darum, dass Anwälte zu hauptberuflichen Programmierern werden. Es geht um Kontrolle – den Unterschied zwischen dem bloßen Nutzen eines vorgegebenen Tools und dem aktiven Erweitern der eigenen Möglichkeiten. Diese Entwicklung erinnert an das Aufkommen von Low-Code- und No-Code-Plattformen, die bereits vor einigen Jahren versprachen, die Softwareentwicklung zu demokratisieren. Vibe Coding geht einen Schritt weiter: Die Anforderungen müssen nicht einmal mehr in einer visuellen Entwicklungsumgebung zusammengeklickt werden – ein Gespräch mit der KI genügt.
Die Risiken: Warum Vorbehalt angebracht ist
So vielversprechend die Möglichkeiten sind – die Risiken dürfen nicht verschwiegen werden. The Legal Engineer, ein auf juristische Technologie spezialisiertes Fachportal, warnt in einer differenzierten Analyse vor mehreren ernstzunehmenden Gefahren (The Legal Engineer, 2026):
Datenschutz und Compliance: Die meisten Anwälte, die selbst gebaute KI-Apps öffentlich vorstellen, nutzen diese nicht für echte Mandantenangelegenheiten. Mandantendaten in ein am Wochenende zusammengebautes KI-Tool einzuspeisen, dürfte in den meisten Kanzleien auf erhebliche Compliance-Hürden stoßen – zu Recht.
Wartung und Zuverlässigkeit: Wer pflegt die Anwendung dauerhaft? Wer überwacht Sicherheitslücken, behebt Fehler, stellt Updates bereit? Software zu bauen ist eine Sache – sie dauerhaft zuverlässig zu betreiben eine ganz andere.
Berufshaftung: Jurist Horace Wu formulierte laut The Legal Engineer das vielleicht gewichtigste Bedenken: „Das gefährlichste Werkzeug ist nicht eines, das abstürzt; es ist eines, das geräuschlos funktioniert, während es subtile Fehler produziert” (The Legal Engineer, 2026). Anwälte verkaufen Kompetenz – professionelle Software verkauft Zuverlässigkeit. Beides muss zusammenpassen.
Auch das Fraunhofer IESE (Institut für Experimentelles Software Engineering) benennt klare Risiken: KI-generierter Code kann „unstrukturiert, redundant oder schwer wartbar” sein, Sicherheitslücken enthalten oder auf sogenannten „Halluzinationen” beruhen – also auf erfundenen Fakten, nicht existierenden Funktionsbibliotheken oder falschen Berechnungsmethoden (Brandt/Theobald, 2025).
Von Vibe Coding zu Agentic Engineering
Bedeutet das, Vibe Coding ist für den professionellen Einsatz untauglich? Nicht unbedingt – wenn man es richtig einordnet. Der Google-Ingenieur Addy Osmani unterscheidet in einem viel beachteten Beitrag klar zwischen zwei Ansätzen (Osmani, 2026):
Vibe Coding im engeren Sinne bedeutet, KI-generierten Code zu akzeptieren, ohne ihn zu prüfen. Das ist nützlich für Prototypen, persönliche Skripte und zum Lernen. Osmani schreibt: „Wenn Vibe Coding Millionen von Menschen die Möglichkeit gibt, eigene Software zu erstellen, die dies sonst nicht könnten, ist das ein echter Gewinn.”
Agentic Engineering beschreibt dagegen den professionellen Ansatz: KI-Agenten übernehmen die Implementierung, aber der Mensch verantwortet Architektur, Qualität und Korrektheit. Das bedeutet: klare Anforderungen formulieren, den generierten Code prüfen und systematisch testen.
Der entscheidende Punkt – und hier wird es für Rechtsanwälte besonders relevant: Je besser man seine Anforderungen formuliert, desto besser ist das Ergebnis der KI. Osmani bringt es auf den Punkt: „Die KI hat das Problem nicht verursacht; das Überspringen der Design-Phase war es” (Osmani, 2026). Gerade Juristinnen und Juristen, die es gewohnt sind, Sachverhalte präzise und strukturiert zu formulieren, bringen für diese neue Arbeitsweise eine wertvolle Kernkompetenz mit.
Das Fraunhofer IESE sieht die nachhaltigste Perspektive in einem hybriden Modell: Vibe Coding für Geschwindigkeit und Ideenfindung, klassische Methoden für Qualität, Sicherheit und Skalierung (Brandt/Theobald, 2025). So lassen sich frühe Prototypen mithilfe von KI erstellen und mit der Zielgruppe validieren, bevor man sie in ein professionelles Produkt überführt.
Ein Paradigmenwechsel, kein Hype
Vibe Coding in seiner Reinform – also das blinde Akzeptieren von KI-generiertem Code ohne jede Prüfung – ist für den professionellen Einsatz im Rechtsbereich nicht geeignet. Darin sind sich alle zitierten Experten einig. Aber darum geht es auch gar nicht.
Was wir beobachten, ist der Beginn eines Paradigmenwechsels: Der Code von Software wird zunehmend von künstlicher Intelligenz geschrieben. Die zentrale Herausforderung verlagert sich vom Programmieren hin zum präzisen Beschreiben von Anforderungen – einer Disziplin, in der Rechtsanwälte von Berufs wegen stark sind. Das Fraunhofer IESE bringt es auf den Punkt: „Vibe Coding ist kein Hype – es ist ein neuer Ansatz” (Brandt/Theobald, 2025).
Für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte bedeutet das konkret: Die Fähigkeit, fachliche Anforderungen so zu formulieren, dass eine KI daraus funktionierende Software erstellen kann, wird zu einer zunehmend wertvollen Kompetenz. Die Übersetzungsleistung von der Anforderung zur funktionierenden Anwendung wird von der KI übernommen – und das Ergebnis wird mit jedem Technologiesprung besser. Schon heute können Anwälte, die ein grundlegendes technisches Verständnis mitbringen, funktionierende Software damit erstellen.
Viele der berechtigten Kritikpunkte – mangelnde Codequalität, Sicherheitsrisiken, fehlende Wartbarkeit – müssen dabei auch unter dem Gesichtspunkt betrachtet werden, dass die Technologie gerade erst am Anfang steht. Was heute ein Prototyp für den eigenen Schreibtisch ist, kann morgen ein robustes Werkzeug für die gesamte Kanzlei sein. Bereits jetzt zeichnet sich ab, dass sich eine kleine, aber wachsende Gruppe technisch versierter Juristinnen und Juristen – Tsos „Legal Quants” – formiert, die an der Schnittstelle von Recht und Technologie neue Maßstäbe setzen will.
Fazit
Vibe Coding ist weder ein Allheilmittel noch ein flüchtiger Trend. Es ist der sichtbare Ausdruck eines tiefgreifenden Wandels: KI wird zu einem ernstzunehmenden Partner in der Softwareentwicklung – auch für Berufsgruppen jenseits der IT. Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, die bereit sind, sich mit diesen neuen Möglichkeiten auseinanderzusetzen, können durch maßgeschneiderte, eigene Tools echten Mehrwert für ihren Berufsalltag schaffen – vorausgesetzt, sie gehen professionell mit den Risiken um.
Die Zukunft gehört, wie Addy Osmani schreibt, nicht denen, die am schnellsten prompten, sondern denen, die am klarsten darüber nachdenken, was sie bauen und warum – und dann jedes verfügbare Werkzeug nutzen, um es gut zu machen (Osmani, 2026).
Quellenverzeichnis
- Brandt, S. / Theobald, S. (2025): „Vibe Coding verstehen: Definition, Potenziale und Risiken des KI-Trends”, Fraunhofer IESE, 27. November 2025. https://www.iese.fraunhofer.de/blog/vibe-coding-definition-potenziale-risiken/
- Osmani, A. (2026): „Agentic Engineering”, 4. Februar 2026. https://addyosmani.com/blog/agentic-engineering/
- The Legal Engineer (2026): „Vibe-Coding Has Lawyers in a Chokehold – But Let’s Slow Down”, Januar 2026.
- Tso, J. (2026): „The Jane Street of Law: The rise of the Legal Quant”, 15. Januar 2026.
Hans Lecker
Hans Lecker verantwortet seit zwölf Jahren als Manager den Zielgruppenbereich Rechtsanwälte bei der Haufe Group und ist seit fünf Jahren Geschäftsführer der Advolux GmbH & Co. KG. Er studierte Jura an der LMU München, ist als Rechtsanwalt im Kammerbezirk München zugelassen und ein regelmäßiger Autor zu Legal-Tech-Themen.