Alle Funktionen sind von einer Oberfläche aus erreichbar, möglichst selbsterklärend bedienbar und im jährlichen Einheits-Mietpreis bereits enthalten. Auf gesonderte Module wurde verzichtet. Der workflow orientiert sich an der tatsächlichen Praxis in Anwaltskanzleien. Das Programm kann sowohl unter Windows, Mac und Linux betrieben werden.
Haufe Advolux ist im Wesentlichen selbsterklärend. Unserer Erfahrung nach benötigen Anwender maximal einen Tag, um die wichtigsten Funktionen sicher nutzen zu können. Da die Benutzerführung stets den gleichen Prinzipien folgt, erschließen sich auch speziellere Funktionen sehr schnell von allein. Fast alle Funktionen sind sowohl vom Hauptmenü als auch aus einer Akte heraus oder über die rechte Maustaste aus erreichbar, so dass Sie im Regelfall jede Funktion „von selbst“ finden. Selbstverständlich können dennoch Schulungen bei uns gebucht werden. Wir können die online oder bei Ihnen vor Ort durchführen.
Eine Advolux Lizenz kostet 55,95 € zzgl. MwSt. im Monat bei einer Mindestmietzeit von 12 Monaten (Jahresbezugspreis 671,35 € zzgl. MwSt.). Beim Erwerb von mindestens 2 Lizenzen sinkt der Preis pro Lizenz. Vergleichen Sie! Bei uns müssen Sie nur so viele Lizenzen erwerben, wie sie gleichzeitige Nutzer haben. Zum Beispiel: Ihre Kanzlei besteht aus 4 RechtsanwältInnen und 4 Fachangestellten. Hier von arbeiten jedoch zwei in Teilzeit. Dann benötigen Sie eventuell nur 6 Lizenzen und nicht 8. Sie bezahlen also nicht für jeden Nutzer, sondern nur für die Möglichkeit der gleichzeitigen Nutzung.
Selbstverständlich bieten wir für unsere Software einen Support an. Dieser ist inklusive. D. h.: Wir helfen Ihnen bei Problemen über eine kostenlose Support-Telefonnummer sowie per E-Mail.
Da Advolux eine moderne Software-Variante ist, kann Advolux auf Windows, Mac- und Linux-Computer und sogar in gemischten Netzwerken genutzt werden.
Im Jahresmietpreis sind bereits alle unterjährigen Updates während der Vertragslaufzeit enthalten. Vorlagen werden bei Bedarf auch öfter aktualisiert.
Die Anzahl der benötigten Lizenzen hängt nicht davon ab, wie viele Mitarbeiter in der Kanzlei arbeiten, sondern wie viele Mitarbeiter gleichzeitig das Programm nutzen sollen. Sie können grundsätzlich beliebig viele Arbeitsplätze anlegen. Es können aber immer nur so viele Mitarbeiter gleichzeitig angemeldet sein und mit Advolux arbeiten, wie es auch Lizenzen gibt. Beispiel: Sie haben 6 Mitarbeiterarbeitsplätze angelegt und besitzen eine 5´er Lizenz. Wenn Mitarbeiter 1-5 das Programm gleichzeitig nutzen, kann sich Mitarbeiter 6 erst anmelden, wenn sich einer der anderen Kollegen ausgeloggt hat.
Ja, das ist ganz einfach. Schon bei der Installation der Advolux Einplatzversion werden die beiden Softwarekomponenten „Server“ und „Client“ – auf dem gleichen Rechner – automatisch installiert. Wenn Sie weitere Arbeitsplätze, also weitere „Clients“, benötigen, bestellen Sie einfach die benötigten Lizenzen und installieren die Software auf den anderen Netzwerkarbeitsplätzen.
Ja, das ist technisch möglich. Die Qualität des Hostinganbieters und die Bandbreite der Verbindung ins Internet sind entscheidend für ein komfortables und sicheres Arbeiten. Achten Sie bei der Auswahl des Hostinganbieters darauf, dass Sicherheitsstandards und Abläufe gewährleistet sind, die für Sie als Rechtsanwalt und Berufsgeheimnisträger unabdingbar sind.
Im Übrigen können Sie Avolux in jeder IT-Infrastruktur nutzen:
- als Software auf Ihrem lokalen Arbeitsplatz,
- als Software auf einem Server in Ihrer Kanzlei,
- als Software auf Ihrem Server in einem Rechenzentrum
Welche Lösung Sie wählen, hängt allein von Ihrer Kanzleistruktur und Arbeitsweise ab. Zum Beispiel davon, an wie vielen Standorten Ihre Kanzlei vertreten ist, wie oft Sie mobil tätig sind und welche Daten Ihnen mobil zur Verfügung stehen sollen. Mit Advolux können Sie verschiedenste Arbeitsweisen abbilden.
Advolux benötigt hierfür kein Extra-Modul. Alle Zwangsvollstreckungsmaßnahmen können einfach über die Forderungsverwaltung durchgeführt werden. Sie müssen zuvor lediglich in der Registerkarte „Forderungen“ die zu vollstreckenden Forderungen in ein Forderungskonto eingetragen und einen (oder mehrere) Titel angelegt haben.
Ja, indem Sie ihm entweder eine Aufgabe stellen oder einen Vermerk zukommen lassen. Bei beiden Funktionen können Sie einen Ihrer Mitarbeiter, welcher einen Advolux-Account hat (also „Bearbeiter“ ist), als Empfänger auswählen. Der Empfänger wird dann über das Netzwerk sofort von der neuen Aufgabe oder dem neuen Vermerk benachrichtigt, in dem auf seinem Bildschirm je nach Einstellung eine Laufschrift erscheint oder ein Fenster aufpoppt. Darüber hinaus können Sie auch reine Mitteilungen an den Mitarbeiter versenden.
Ja. Allerdings werden Advolux-Nutzer Unterakten seltener benötigen als Nutzer anderer Programme, da in Advolux zum Beispiel zu einer einzigen Akte beliebig viele Forderungskonten und beliebig viele Verfahren (einschließlich Fremdaktenzeichen) verwaltet werden können. Es ist deshalb nicht nötig, für die 2. Instanz oder die Vollstreckung eine Unterakte anzulegen.
Ja. In Advolux selbst ist eine Buchhaltungsmaske integriert, mit der Buchungen sowohl zu den Akten als auch ohne Aktenbezug vorgenommen werden können. Zusätzlich wird Advolux mit Lexware buchhaltung ausgelierfert und bietet die Möglichkeit, die in Advolux aktenbezogen erfassten Buchhaltungssätze in Lexware buchhaltung zu übergeben und dort weiterzubearbeiten oder erweiterte Auswertungen zu erstellen.
Advolux bietet die Möglichkeit, eine Zahlung entweder automatisch zu verrechnen (z.B. alle Forderungen, alle Hauptforderungen, alle Forderungen eines oder mehrerer ausgewählter Titel) oder die zu verrechnenden Forderungen individuell zu bestimmen.
Ja. Advolux bietet hierzu mehrere Schritte an. Am einfachsten ist es, wenn Sie im Menü Dokumente den Eintrag „Dokumentvorlagen verwalten“ auswählen. Wählen Sie dort den Eintrag „Dokumentvorlagen bearbeiten“ und anschließend die gewünschte Dokumentvorlage.
Wenn Sie die Texte jetzt ändern, werden diese anschließend unmittelbar übernommen. Falls Sie mal eine Advolux Dokumentvorlage zerstört haben, können Sie sie einfach online aus dem Netz wieder nachladen.
Textdokumente werden zu der Akte in der Datenbank (auf dem Server gespeichert). Sie müssen sich also nicht um den Speicherort kümmern.
Ja. Richten Sie ein beliebiges Verzeichnis auf der Festplatte ein, in das Ihr Scanner die Dokumente speichert, und importieren Sie die Dokumente zur jeweiligen Akte. Advolux unterstützt verschiedene Formate.
Ja. Wählen Sie entweder im Hauptmenü oder in der Registerkarte Dokumente „Dokument importieren“ und klicken Sie dann auf „Aus Akte kopieren“. Durch das Importieren wird das Dokument in der ursprünglichen Akte nicht gelöscht.
Nein. Sowohl das Installieren eines Updates als auch das wiederholte Installieren von Advolux hat keinen Einfluss auf Ihre Daten. Das gleiche gilt auch für das Deinstallieren. Ihre Datenbank bleibt somit immer erhalten (es sei denn, Sie löschen das Datenbankverzeichnis manuell). Das gilt natürlich auch für alle Ihre Vorlagen.
Advolux führt täglich automatisch eine Datensicherung durch. Dieses Verhalten können Sie nur durch eine besondere Konfiguration abschalten. Das Datensicherungsverzeichnis können Sie entweder bei der Installation oder später (auf dem Server) durch ändern. Unabhängig von der regulären Datensicherung können Sie jederzeit aus Advolux heraus eine Datensicherung anstoßen. Achtung: Sie sollten die Daten im Datensicherungsverzeichnis regelmäßig auf einen gesondertes Sicherungsmedium oder einen anderen Rechner sichern.
Nein. Sowohl das Jahres-Update als auch die im Mietpreis enthaltenen unterjährigen Updates können von der Advolux Progammoberfläche aus über das Internet problemlos auch von ungeübten IT-Anwendern eingespielt werden. Wenn Sie Advolux auf einem Rechner betreiben, der über einen Internetanschluss verfügt, prüft das Programm (einstellbar, z. B. einmal wöchentlich), ob ein neues Update oder neue Vorlagen verfügbar sind. Bei einer Installation im Netzwerk müssen Sie das Update auf allen Arbeitsplätzen durchführen.
Advolux verfolgt das Konzept einer transparenten Preisgestaltung für ein umfassendes Leistungsangebot. So entstehen bsw. keine zusätzlichen Kosten für E-Mail-Anbindung, Zeiterfassung, Dokumentenverwaltung, beA und Erstellung elektronischer Signaturen.
Ja, Sie können die aktuellste Advolux Version hier von dieser Website kostenlos und unverbindlich direkt herunterladen
und 60 Tage vollumfänglich mit eigenen Daten nutzen: Testversion downloaden
Nach dem Testzeitraum, der automatisch endet, haben Sie weiterhin Zugriff auf die Demodatenbank.
Der Kauf von Advolux bzw. eine Bestellung der von Ihnen benötige Lizenzanzahl/Zahl der gleichzeitigen Nutzer können Sie dann:
direkt aus Advolux bestellen: Sie klicken im Advolux-Programmfenster im obersten Menü auf „System“ und dann auf „Advolux bestellen“, es öffnet sich der Bestelldialog über das Advolux Kontakt- und Bestellformular auf dieser Seite: https://advolux.de/#testen
per Telefon: 0800 72 34 200 (kostenlos)
per E-Mail: serviceteam-advolux@haufe-lexware.com
Ja, Advolux steht Ihnen im Testzeitraum von 60 Tagen vollumfänglich und mit bis 15 Nutzerlizenzen zur Verfügung.
LERNEN SIE ADVOLUX KENNEN.
Zwei Mal im Monat bieten wir ein Webinar an, um Advolux unverbindlich kennenlernen zu können.
Das ist kein Problem. Bitte nehmen Sie dazu einfach mit uns Kontakt auf:
– per Telefon: 0800 72 34 200 (kostenlos)
– per E-Mail: serviceteam-advolux@haufe-lexware.com