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Haufe Advolux & das Anwaltspostfach beA – eine perfekte Kombination

Mit Haufe Advolux machen Sie eine Kür aus der seit 1.1.2022 geltenden aktiven Nutzungspflicht für das besondere elektronische Anwaltspostfach.

Mit dem zu 100 Prozent in Haufe Advolux integrierten beA sind Rechtsanwälte und Rechtsabteilungen sowohl technisch und rechtlich auf der sicheren Seite. Darüber hinaus sparen sie Zeit und Aufwand bei der Kommunikation mit Gerichten, Anwaltskollegen und Behörden – dank effizienter und einfacher Anmelde-, Signatur- und Bearbeitungsprozesse.

Das beA: eine technische und organisatorische Herausforderung für Kanzleien

Seitdem die aktive Nutzungspflicht des beA in Deutschland besteht, hat die Bundesrechtsanwaltskammer die Anforderungen an die Vorhaltung des elektronischen Anwaltspostfachs immer wieder neu definiert. Auch die Gerichte, vor allem der Bundesgerichtshof, setzen strenge Maßstäbe an die Kommunikation von Rechtsanwälten über das beA.

Um Verstöße gegen die Formerfordernisse in § 130a ZPO und § 126 Abs. 3, 126a BGB und daraus resultierende Nachteile, wie zum Beispiel die Verfristung von Rechtsmitteln, zu vermeiden, sind zahlreiche Vorgaben für das beA zu beachten, sowohl in rechtlicher als auch in organisatorischer und technischer Hinsicht.

Die sichere und effiziente Lösung: Vollintegration des beA in Haufe Advolux

Mit dem zu 100 Prozent in Haufe Advolux integrierten besonderen elektronischen Anwaltspostfach profitieren Sie in vielerlei Hinsicht.

  • Alles zentral an einem Ort: All Ihre Schreiben – auch diejenigen, die Sie über das beA empfangen oder senden – sind übersichtlich geordnet in zentralen Haufe Advolux Posteingangs- und Postausgangsordnern gespeichert – inklusive Such- und Sortierfunktion. Der aufwendige Wechsel zwischen unterschiedlichen Anwendungen entfällt.
  • Zeitersparnis durch automatisierte Prozesse: Schreiben mit den Daten aus der elektronischen Akte erstellen und direkt aus Haufe Advolux via beA ans Gericht senden, mehrere Schriftsätze auf einmal signieren, bequem mehrere Anlagen einem Schreiben hinzufügen, Nachrichten vom Gericht empfangen und mittels Import-Assistent ganz einfach der richtigen Akte zuweisen – all das macht die Vollintegration des beA in Haufe Advolux möglich.
  • Einfaches Handling von Zugriffsrechten: Managen Sie Zugriffsrechte auf die Postfächer der Verantwortlichen zentral und Datenschutz konform von einem Ort aus – direkt in Haufe Advolux.
  • Weniger Verwaltungsaufwand: Ihre Mitarbeitenden können ohne zusätzliche beA-Mitarbeiter-Karten auf das beA zugreifen. Ein Kartenleser wird nur für Arbeitsplätze benötigt, an denen elektronisch signiert wird. Ständiges Eingeben der beA-PIN? Mit Haufe Advolux nicht mehr nötig.
  • Klare Abläufe schaffen Sicherheit: Mit digital definierten Standardprozessen beugen Sie Fehlern und Missverständnissen bei der Signierung und dem Versand von Schreiben vor.
  • Technisch stets up to date: Schnittstellenrelevante Updates? Neue technische Vorgaben der BRAK? Ein aktuelles Urteil zur Konkretisierung der Formvorschriften im elektronischen Rechtsverkehr? Unsere Entwicklung kümmert sich rechtzeitig um die notwendige Aktualisierung in Haufe Advolux.
  • Maximaler Schutz sensibler Daten: Zahlreiche Sicherheitsvorkehrungen und -konzepte sorgen dafür, dass Ihre beA-Kommunikation geschützt und Datenschutz-konform vonstatten geht.

Aktuelle Rechtsprechung zum Anwaltspostfach beA

Glossar: die wichtigsten Begriffe rund um das beA

beA-Schnittstelle: Die Bundesrechtsanwaltskammer hat neben der beA-Webanwendung (siehe beA-Web-Client) eine Softwareschnittstelle entwickelt, die den Zugriff auf das beA unmittelbar in der Kanzleisoftware ermöglicht. Die Integration in eine Kanzleisoftware wie Haufe Advolux hat diverse Vorteile.

beA-Web-Client: Das Anwaltspostfach beA ist auf direktem Weg über die Webseite der Bundesrechtsanwaltskammer aufrufbar. Rechtsanwälte haben die Wahl, ob sie Dokumente über die BRAK-Web-Client-Anwendung oder über ihre Kanzleisoftware via Schnittstelle empfangen und senden.

Eingangsbestätigung: Registriert der Justizserver den Zugang einer Nachricht, generiert er automatisch eine Eingangsbestätigung (§ 130a Absatz 5 ZPO). War der Zugang erfolgreich, erscheint unter der versendeten Nachricht der Meldetext: „Request executed, dialog closed“ und ein Zugangsdatum.

eEB – elektronisches Empfangsbekenntnis: Zum Nachweis der Zustellung auf elektronischem Weg dient das eEB, ein maschinenlesbarer strukturierter Datensatz.

ERVV – Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung: Die Verordnung, die zuletzt 2022 geändert wurde, regelt unter anderem die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs mit Gerichten und Behörden. So zum Beispiel, in welchem Dateiformat und in welcher Dateigröße Dokumente über das beA übermittelt werden können.

Fernsignatur: Das von der BRAK zur Verfügung gestellte beA unterstützt zwei verschiedene Verfahren, mit denen Sie elektronische Signaturen erzeugen können. Beim Fernsignatur-Verfahren befindet sich das zur Signatur benötigte qualifizierte Zertifikat bei einem qualifizierten Vertrauensdiensteanbieter. Die Signatur wird also im Auftrag des Unterzeichners aus der Ferne erzeugt. Beim Signaturkarten-Verfahren befindet sich das qualifizierte Zertifikat direkt auf der Signaturkarte.

Übermittlungsprotokoll: Versenden Sie via beA eine Nachricht, erhalten Sie ein Übermittlungsprotokoll, das neben einem Prüfprotokoll auch eine Bestätigung über den Status der Nachricht aufweist. Dieser Status unterscheidet sich je nachdem, ob innerhalb des beA (so etwa von Rechtsanwalt zu Rechtsanwalt) versandt wurde oder aber per beA an ein Gericht. Beim Versand von Anwalt zu Anwalt kann man sich anzeigen lassen, ob die Nachricht erfolgreich übermittelt wurde. Beim Versand an ein Gericht erhält man nur eine Eingangsbestätigung. Ursache hierfür ist hier die allgemeine Gestaltung der elektronischen Kommunikation mit der Justiz (vgl. § 130a Absatz 5 ZPO). Mehr Hinweise unter Eingangsbestätigung.

Zertifikat: Die BRAK unterscheidet beA-Zertifikate auf der beA-Karte und Softwarezertifikate. Während Sie bei der Nutzung der beA-Karte immer ein Kartenlese-Gerät benötigen, können Sie Ihr beA mit einem Softwarezertifikat auch ohne Lesegerät von unterwegs aus nutzen. Zur Erstregistrierung eines persönlichen Postfachs für Rechtsanwält:innen ist immer eine beA-Karte erforderlich. Auch die Verwaltung von Zugriffsrechten ist nur mit einer beA-Karte möglich. Wie Sie das Zertifikat in Haufe Advolux einbinden, sehen Sie im Video.

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