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Kanzleigründung ist Unternehmensgründung

Eine Rechtsanwältin
Vom Fallbearbeiter zum Unternehmer.

164.000 Anwälte sind in Deutschland zugelassen, das sind 500 Einwohner pro Anwalt. Nicht alle Anwälte sind selbstständig und planen eine Kanzleigründung. Doch die Statistik zeigt, dass 80 % aller Anwälte es zumindest zeitweise tun.(1) Die Gründe dafür sind vielfältig. Nicht für alle Kollegen ist es verlockend, der eigene Chef zu sein, Entscheidungsfreiheit und Verantwortung zu haben, aber eben auch das geschäftliche Risiko einer Kanzleigründung zu tragen. Kein Wunder: Der Konkurrenzdruck wird härter, der Kampf um die Mandate rauer und die Zahl der Insolvenzen steigt. Anwaltskanzleien müssen heute vor allem eines sein: wirtschaftlich. Die Zeiten, in denen sich Business und Kanzlei ausschlossen, sind längst Geschichte.

Doch die Kanzleigründung ist kein Kinderspiel: Begriffe wie Rechnungslegung, Buchführung, Marketing, Personalführung, Steuererklärung sowie betriebswirtschaftliches Know-how kommen in der juristischen Ausbildung nicht vor. Von Businessplan, Alleinstellungsmerkmal und Zielgruppendefinition hören die meisten erst, wenn sie schon als Anwalt tätig sind. Die Kanzleiführung, das Kanzleimanagement überlassen sie gern anderen. Der Anwalt an sich möchte juristisch arbeiten, inhaltlich eben. Unternehmerische Notwendigkeiten werden da schnell lästig. Ich treffe in meiner Arbeit immer wieder auf Kanzleien, in denen diese Themen hartnäckig verdrängt und ausgeblendet werden oder zumindest versucht wird, diese Themen an einen “Spezialisten” outzusourcen. Gleichzeitig wird die Legal Branche mit Beratungsangeboten, Seminaren und Handbüchern zum Kanzleimanagement überschwemmt. Doch brauchen Kanzleigründer das wirklich? Und ist es nicht besser, dies den Spezialisten zu überlassen?

Drei Punkte, die bei einer Kanzleigründung oft vernachlässigt werden

Studien zu erfolgreichen Unternehmensgründungen ergeben, dass der Erfolg tatsächlich nicht auf dem Fachwissen oder der Qualität des Produktes des Unternehmens beruhten. Maßgeblich waren vielmehr:

  1. die Persönlichkeit des Inhabers
  2. der Businessplan und die -strategie
  3. die Implementierung von Strukturen und Systemen

In der Wirtschaft ist oft die Implementierung von Strukturen und Systemen der Knackpunkt, an dem Unternehmen beim Sprung vom Kleinstunternehmen zum klein- bzw. mittelständischen Unternehmen scheitern: etwa nach 3-5 Jahren bzw. ab einer Mitarbeiterstärke von 5 Angestellten.(2) Den Wandel der Rolle des Firmengründers vom “General -Manager”, vom “Mädchen für alles” und “Allrounder” hin zum Unternehmens- und Personalführer und strategischen Visionär schaffen nur wenige. Im Kanzleibusiness ist es jedoch nahezu unmöglich, sich mehr und mehr aus dem operativen Geschäft zurückzuziehen und nicht mehr juristisch zu arbeiten. Hier unterscheidet sich der Kanzleigründer ganz wesentlich von anderen Unternehmern. Deshalb müssen andere, differenziertere Lösungen gefunden werden.

Tatsache ist, dass nur wenige Anwälte vor ihrer Kanzleigründung einen Businessplan aufstellen und eine Kanzleistrategie entwickeln. Nach meiner Erfahrung gibt es aber noch einen weiteren ganz gravierenden Unterschied zwischen Kanzleien und herkömmlichen Unternehmen: Die völlige Unterschätzung der Rolle ihrer Person, ihrer persönlichen Einstellung und Zielsetzung. Das mag standesgemäße Arroganz sein, das historisch bedingte Verwechseln von Titeln und Abschlüssen mit Kompetenz oder die berühmte „Betriebsblindheit“.

Doch junge Juristen lernen in der Ausbildung, dass sie ihren Traumberuf mit juristischer Tätigkeit entfalten, also in der Sachbearbeiterposition, nicht im Kreieren ihrer persönlichen Kanzlei-Vision. Aber gerade Zielsetzung und Strategie entscheiden vom allerersten Tag der Kanzleigründung an über den wirtschaftlichen Erfolg und die Zukunft der Kanzlei. An dieser Stelle kommt regelmäßig der Einwand: Was soll ich denn noch alles machen? Ich arbeite jetzt schon mehr als 12 Stunden in der Kanzlei. Wichtig ist doch, dass ich neue Mandate akquiriere und zufriedenstellend bearbeite.

Kann man also zumindest das Marketing und Management den Spezialisten überlassen?

Ja und nein. Denn Marketing und Management sind am Ende nur die Umsetzung der persönlichen Kanzleivision des Kanzleiinhabers. Wenn es diese jedoch nicht gibt, sie nur schwer greifbar ist oder sich gerade verändert, dann kann Marketing und Management nur ins Leere gehen. Schade also um die damit vertane Zeit – erst recht schade um das Geld, welches dafür an Spezialisten gezahlt wurde. Ist der Spezialist daran schuld? Wenn Sie bei einem Künstler ein Ölgemälde in Auftrag geben, ohne genaue Angaben über die eigenen Vorstellungen zu machen, sollten Sie sich hinterher nicht wundern, dass darauf ein Obstkorb und keine Mona Lisa zu sehen ist. Am Künstler liegt es dann nicht, sondern am Kanzleigründer, der den zweiten und dritten Schritt vor dem ersten machen wollte.

Stellen Sie sich der Verantwortung

Die Kanzleigründung ist eine Unternehmensgründung: schweißtreibend, mit vielen Zahlen und wenig juristischer Arbeit. Sie können Spezialisten zur Unterstützung anheuern. Der Kanzleigründer aber bleiben Sie. Und bei Ihnen bleibt auch die Verantwortung, in die Kanzlei Ihre Persönlichkeit einzubringen und den Kurs vorzugeben.
Nehmen Sie es nicht nur hin, lernen Sie es zu lieben! Nichts ist so spannend, wie etwas Eigenes aufzubauen, es wachsen zu sehen. Und dabei nichts dem Zufall zu überlassen. Ihre persönliche Einstellung und Zielsetzung ist der erste Schritt. Die Entwicklung Ihrer Kanzleistrategie der Zweite. Dann erst sind Sie wirklich Kanzleigründer. Alles andere ist nur Sachbearbeitung.

Dr. Geertje Tutschka
Frau Dr. Tutschka ist Rechtsanwältin und zertifizierter Business-Coach für Rechtsanwälte. Sie ist Referentin des ÖRAK und des DAV und Dozentin der Rechtswissenschaft an der Fernuniversität Hagen. Als Rechtsanwältin im In- und Ausland kann sie auf über 15 Jahre Berufserfahrung zugreifen.

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