Das besondere elektronische Anwaltspostfach – beA
Das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) ist eine Schlüsselkomponente für Rechtsanwälte für die Teilnahme am elektronischen Rechtsverkehr.
Ab 1.1.2016 wird allen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten ein beA-Postfach zur Verfügung stehen. Während beim elektronischen Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) das eigene elektronische Postfach noch optional war, ist es nun ab dem Stichtag für die zugelassenen Rechtsanwälte Pflicht.
Die Anwaltschaft wird mit dem beA bereits umfänglich mit einem elektronischen Postfach zum Versenden und Empfangen von Nachrichten und Dokumenten ausgestattet sein. Zur Realisierung des elektronischen Rechtsverkehrs gehört jedoch auch dazu, dass die Justiz vollständig elektronisch kommuniziert. Aus Sicht der Anwaltschaft ist aber auch damit die Digitalisierung noch nicht abgeschlossen. Weitere Kommunikationspartner von Rechtsanwaltskanzleien, wie z.B. die Mandanten, werden ebenfalls künftig zunehmend eine elektronische Kommunikation einfordern. Darüber hinaus wird auch der europäische/internationale elektronische Rechtsverkehr noch Herausforderungen für die deutsche Anwaltschaft bereithalten. Im Folgenden soll jedoch ausschließlich der nationale elektronische Rechtsverkehr über das beA genauer betrachtet werden.
Der Zeitplan für die Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs
4. Quartal 2015
Die technische Entwicklung für die produktive Nutzung des besondere elektronische Anwaltspotsfach ist abgeschlossen. Rechtsanwälte sollen sich für das beA registrieren können.
1.1.2016
Ab dem 1.1.2016 müssen Rechtsanwälte über das beA Nachrichten entgegennehmen. Der EGVP-Client wurde zum 1.1.2016 abgekündigt. Um einen reibungslosen Übergang gewähren zu können, wird die Kommunikation über das EGVP für einen Übergangszeitraum weiterhin für Rechtsanwälte möglich sein. Dies hat die Bund-Länder-Kommission am 25.5.2015 beschlossen. Aus dem Beschluss ergeben sich folgende relevante Termine:
1.4.2016
Der Support für die EGVP-Software wird zu diesem Termin eingestellt.
20.9.2016
Die EGVP-Software wird bis zu diesem Termin unter http://www.egvp.de noch bereitgestellt.
1.10.2016
Die EGVP-Software wird endgültig abgeschaltet. Es wird dann einen Nachfolgeclient geben, der lediglich die Verwaltung bereits empfangener Nachrichten aus dem EGVP ermöglicht. Für diesen Nachfolgeclient wird kein Support geleistet.
1.1.2018
Eröffnung des elektronischen Zugangs zu allen deutschen Gerichten. Ab diesem Zeitpunkt können Nachrichten über das besondere elektronische Anwaltspostfach an alle Gerichte elektronisch gesendet werden. Die Bundesländer können die Eröffnung um bis zu zwei Jahre aufschieben. Bereits heute hat das Bundesland Hessen den elektronischen Rechtsverkehr zu allen Gerichten eröffnet. Bis zum 1.1.2020 wird man noch ein Auge darauf haben müssen, welche Gerichte bereits den elektronischen Rechtsverkehr eröffnet haben.
1.1.2020
Der elektronische Rechtsverkehr ist für alle Gerichte eröffnet. Eine Pflicht zur Nutzung des elektronischen Rechtsverkehrs zum Versand von Schriftsätzen an das Gericht kann für Rechtsanwälte vorgesehen werden. Vor der Einführung der Nutzungsverpflichtung muss es jedoch mindestens eine einjährige Phase der freiwilligen Nutzung in dem jeweiligen Bundesland gegeben haben.
1.1.2022
Rechtsanwälte müssen nun Schriftsätze bei den ordentlichen Gerichten und bei den Fachgerichten elektronisch einreichen.
Integration des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs in die Kanzleiorganisations-Software
Für die meisten Softwareanbieter gehört die Integration des beA zum Pflichtprogramm, insbesondere dann, wenn die Software den Anspruch hat, eine vollständige Prozessunterstützung für Posteingang und Postausgang abzubilden. Dies ist auch unserer Anspruch für Haufe Advolux. Haufe Advolux wird das besondere elektronische Anwaltspostfach umfänglich integrieren.
Verbindung zum Internet ist obligatorisch
Die Einführung des besonderen elektronischen Anwaltspostfach bedingt, dass eine Kanzlei mit einer hinreichend schnellen Verbindung ins Internet ausgestattet ist. Neben der Übertragungskapazität muss jedoch auch die durchgehende Verfügbarkeit der Internetverbindung gegeben sein. Ein Ausfall des Internets kann für die Rechtsanwaltskanzlei künftig haftungsträchtig werden, wenn dadurch Fristen versäumt werden. Auf dem Telekommunikationsmarkt werden hoch verfügbare Internetverbindungen angeboten. Die Verfügbarkeit kann beispielsweise durch eine zusätzliche LTE-Funk-Verbindung ins Internet erhöht werden.
Welche unmittelbare Auswirkung wird das beA auf die Rechtsanwaltskanzlei haben?
Zunächst ist das beA ein elektronisches Postfach, das die digitale Übermittlung von Nachrichten ermöglicht. Das besondere elektronische Anwaltspostfach als Baustein für die digitale Kommunikation ist jedoch nur ein Teil der Digitalisierung in der Anwaltschaft. Durch die digitale Kommunikation wird Druck auf die bisher noch nicht digitalisierten Prozesse ausgeübt, da ein Medienwechsel in die Papierwelt damit künftig einen zusätzlichen Aufwand darstellt (Medienbruch). Damit ergibt sich ein Paradigmenwechsel für die Arbeitsabläufe in der Rechtsanwaltskanzlei. Dies wird zu einer „Digital First“-Denkweise führen. Bei der Dynamik, die der digitale Wandel hat, wird man wohl noch häufiger rückblickend feststellen, zu welchen überraschenden und auch manchmal weniger überraschenden Veränderungen die Digitalisierung geführt hat.
Hans Lecker ist Rechtsanwalt und verantwortlicher Produktmanager für den Bereich Lawyers in der Haufe Gruppe.